Hammer Modell- und Gartenbahn Freunde e.V.

Modellbahnen und personenbefördernde Gartenbahnen

Gemeinützigkeit

Wir sind gemäß § 52 Abs. 1 Abgabeordnung als gemeinützig anerkannter Verein berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen.

Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer kleinen Spende, vielen Dank!